Drei Männer versuchten, die Familie Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Das Gericht verurteilte sie nun.
Wuppertal: Das Landgericht Wuppertal hat über den Erpressungsversuch der Familie des ehemaligen Formel-1-Rennfahrers Michael Schumacher entschieden. Drei Männer wurden für schuldig befunden, die Familie durch die Veröffentlichung privater Fotos und Videos von ihnen erpressen zu wollen.
Erpressung scheiterte: Der Familie wurde gesagt, sie müsse 15 Millionen Euro für die privaten Daten zahlen. Die Männer forderten dieses Geld mit der Begründung, sie würden das Material sonst im Darknet veröffentlichen. Der Hauptangeklagte, ein 53-jähriger Mann mit Vorstrafen, wurde zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Sein 30-jähriger Sohn erhielt sechs Monate auf Bewährung, ein ehemaliger Sicherheitsmann der Familie zwei Jahre auf Bewährung.
Bei der Erpressung ging es um zahlreiche Bilder und Videos sowie um die Krankenakten von Michael Schumacher. Die Ermittler fanden 900 Bilder und fast 600 Videos, eine Festplatte fehlt jedoch noch immer. Der Hauptangeklagte und sein Sohn gaben die Vorwürfe zu, während der ehemalige Wachmann die Vorwürfe bestritt.
Die im Schumacher-Prozess für die Angeklagten geforderten Strafen unterschieden sich erheblich.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Hauptangeklagten drei Jahre Haft und für seinen Sohn vier Monate auf Bewährung. Der Anwalt der Familie Schumacher forderte höhere Strafen, insbesondere für den ehemaligen Wachmann, der seiner Ansicht nach ein Komplize war.
Der Anwalt des Hauptangeklagten sagte, die Tat sei nicht gut geplant gewesen und forderte eine kürzere Strafe von zwei Jahren und drei Monaten.
Die Angeklagten zeigten im Schumacher-Prozess vor Gericht Reue. Der Hauptangeklagte zeigte Reue und bezeichnete seine Tat als „eine sehr, sehr abscheuliche Sache“. Er sagte, er habe erkannt, was geschehen war und welche Konsequenzen sein Handeln im Gefängnis hatte. Sein Sohn entschuldigte sich mehrmals und sagte, er habe nur eine kleine Hilfe geleistet, indem er eine E-Mail-Adresse für seinen Vater eingerichtet habe. Die Verteidigung des Sohnes plädierte für eine Geldstrafe.
Die endgültige Entscheidung ist noch nicht gefallen. Während des Prozesses wurde zudem ein Ermittlungsverfahren gegen eine Krankenschwester eingeleitet, die möglicherweise an der Beschaffung der Daten beteiligt war. Die Ermittlungen dauern an, und ob weitere Beteiligte zur Verantwortung gezogen werden, bleibt abzuwarten.